Erklärung zur Barrierefreiheit für die BARMER Arztsuche unter www.barmer-arztsuche.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.barmer-arztsuche.de veröffentlichte Webseite
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bestrebt, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12.10.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Die BARMER Arztsuche unter www.barmer-arztsuche.de ist noch nicht vollständig barrierefrei. Wir werden unser Internetangebot für unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter prüfen und selbstverständlich optimieren. Wir bitten um Verständnis, dass noch nicht alle Seiten die optimale Barrierefreiheit aufweisen.
Die Selbstbewertung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 umfasst rund 60 Prüfschritte. Die BARMER Arztsuche erfüllt 30 Prüfschritte vollständig und 19 Prüfschritte sind nicht anwendbar, da die zu prüfenden Inhalte auf der BARMER Arztsuche nicht eingesetzt werden. Die restlichen Prüfschritte sind wie folgt bewertet worden: drei Prüfschritte sind noch nicht erfüllt, vier sind "teilweise erfüllt" und weitere vier Prüfschritte sind "eher erfüllt".
Die Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache ist für die BARMER Arztsuche noch nicht vorhanden.
Letzte Änderung: 01.04.2021
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de